Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

D3 GbR, Mohnweg 3, 40670 Meerbusch

Der Erwerb des Veranstaltungstickets berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Besucher gemäß den nachfolgenden AGB. Diese gelten nur für die rechtliche Beziehung zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte (auch Ticket oder Party Pass genannt) und D3 GbR (Veranstalter), auch als Dance 3 Entertainment bezeichnet. Bei einer Weitergabe der Eintrittskarte haftet der Veräußerer für die Kenntniserlangung und das Anerkenntnis dieser AGB durch den Erwerber.

Diese AGB gelten außerdem nur für Veranstaltungen, die die Dalhoff & Moritz GbR als Veranstalter durchführt.

In diesen AGB wird das generische Maskulinum (z.B. der Besucher) verwendet, um die Lesbarkeit des Textes zu verbessern.

Inhalt:

1 Altersbeschränkungen

2 Haftungsbeschränkungen

3 Kauf und Weiterverkauf von Veranstaltungstickets

4 Anreise und Hausordnung/Benutzungsordnung

5 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund

6 Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung / Rücknahme und Erstattung des Veranstaltungstickets

7 Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen, Persönlichkeitsrecht

8 Bargeldloses Zahlungssystem

9 Anwendbares Recht

1 Altersbeschränkungen

(a) Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu den Veranstaltungen.

(b) Es können für bestimmte Veranstaltungen individuelle Altersbeschränkung gelten. Diese entnehmen Sie der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über die jeweiligen Altersbeschränkungen.

2 Haftungsbeschränkungen

(a) Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(c) Außer den in den Ziffern (a) und (b) genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(d) Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

3 Kauf und Weiterverkauf von Veranstaltungstickets

(a) Laut § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht für den Kauf von Tickets für Freizeitbetätigungen wie z.B. Konzerte und Tanzveranstaltungen mit festem Termin.

(b) Der Kauf von Veranstaltungstickets ist ausdrücklich nur zu privaten Zwecken erlaubt. Ein gewerblicher Weiterverkauf zu höheren, als auf dem Veranstaltungsticket ausgewiesenen Preisen ist ausdrücklich untersagt.

4 Anreise und Hausordnung/Benutzungsordnung

(1) Anreise

Die Anreise der Besucher erfolgt selbständig und auf eigene Gefahr. Der Veranstalter stellt keine Parkflächen zur Verfügung. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen.

(2) Hausordnung /Benutzungsordnung

Mit Erwerb des Veranstaltungstickets erkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten an.

Darüber hinaus werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:

(a) Das Mitbringen von Haustieren, Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Megaphonen, Laserpointer, sowie Waffen (oder als Waffen einsetzbare Gegenstände) ist untersagt. Ebenfalls untersagt ist das Mitbringen von Selfiesticks mit metallischen Bestandteilen. Selfiesticks, die ausschließlich aus Plastik oder ähnlichem nicht metallischen Material bestehen sind hingegen erlaubt. Am Einlass werden durch das Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen (Leibesvisitationen eingeschlossen) durchgeführt. Deren Anweisung ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt.

(b) Bei Zuwiderhandlung können die Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung gegen Quittung einbehalten werden. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Erwerbers.

(c) Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist verboten. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist ebenfalls nicht gestattet.

(d) Den Anweisungen des Ordnungspersonals in Ausübung des Hausrechts ist Folge zu leisten.

(e) Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt von Rollstuhlfahrern auf dem Veranstaltungsgelände nicht zulässig, da dort keine geeigneten Plätze vorhanden sind und die Zugänglichkeit nicht gewährleistet werden kann.

(f) Bei Personen die auf eine Begleitperson, jedoch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erfolgt der Zutritt auf eigene Gefahr. In diesem Fall ist auch für die Begleitperson ein entsprechendes Ticket zu erwerben.

(g) Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt in bestimmte Veranstaltungsbereiche beschränkt werden. Es besteht kein generelles Zutrittsrecht. Der Veranstalter gewährt kein Wiedereintritt beim Verlassen der abgesperrten Bereiche.

(h) Für die Freiluftveranstaltungen wird angepasste Kleidung und Schuhwerk empfohlen.

5 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund

(a) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt u. a. insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein aggressives Auftreten oder offensichtlicher Drogeneinfluss. Liegt das Verschulden bei dem Besucher, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

(b) Der Besucher hat sein Veranstaltungsticket auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Besucher, die kein Veranstaltungsticket vorzeigen können, können von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Ein Widereinlass ist nicht möglich.

(c) Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Veranstaltungsticket für diesen Tag seine Gültigkeit. Ein Widereinlass des Besuchers ist nicht möglich.

(d) Besucher mit ungültiger Eintrittskarte oder Eintrittsberechtigung erhalten kein Einlass oder erhalten einen Platzverweis. Wir behalten uns rechtliche Schritte vor.

6 Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung / Rücknahme und Erstattung des Veranstaltungstickets

(a) Der Besucher hat sich rechtzeitig zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet. Dies wird durch den Veranstalter über seine üblicherweise genutzten Kommunikationskanäle (z.B. Website und Social-Media-Kanäle) bekannt gegeben.

(b) Tickets werden nur bei einer Absage der Veranstaltung zurückgenommen. Wird die Veranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter den Ticketpreis für bei ihm erworbene Tickets. Tickets, die an anderen Stellen erworben wurden, können auch nur dort zurückgegeben werden. Erstattet wird nur der Ticketpreis, nicht die Vorverkaufs-, Versand- und sonstige Gebühren. Anreisekosten werden nicht erstattet.

(c) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Die Veranstaltungstickets behalten dabei ihre Gültigkeit. Eine Erstattung des Ticketpreis ist nur möglich, wenn eine Teilnahme an dem Ausweichtermin für den Besucher nachweislich nicht möglich oder zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung aus einem Grund abgesagt oder verschoben wird, der direkt oder indirekt mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2, Auslöser der COVID-19-Pandemie) oder einer Variation desselben in Zusammenhang steht. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder zur Kontrolle, Verhinderung oder Unterdrückung einer weiteren Ausbreitung des Virus oder einer Variation zur Absage oder Verschiebung der Veranstaltung führen (z. B. Verhängung von Ausgangsbeschränkungen).

(d) Im Falle von Programmänderungen, der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

(e) Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

(f) Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Dabei kann es aber zu erheblichen Einschränkungen kommen. Ist aufgrund der Witterungsumstände jedoch die Gefahr des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Besucher, Künstler oder des Personals zu befürchten, wird die Veranstaltung abgebrochen. Ob und in welcher Höhe der Ticketpreis zurückerstattet wird, hängt dabei von dem Zeitpunkt des Veranstaltungsabbruchs und den bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen ab. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn die Veranstaltung aus anderen Gründen abgebrochen werden muss (z.B. behördliche Anordnung, technische Gründe).

(g) Die Erstattung des Ticketpreises erfolgt ggfs. in der Regel innerhalb von acht Wochen nachdem der Veranstalter Kenntnis von dem Erstattungsersuchen des Besuchers und den für die Erstattung erforderlichen Informationen (z. B. Kontodaten) hat. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7 Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen

(a) Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film-, Video- und professionellen Digitalkameras ist nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt.

(b) Dem Besucher ist bewusst, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird und anschließend umfassend verwertet wird. Die nachfolgende Rechteübertragung ist deshalb zwingende Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung.

(c) Mit Erwerb, spätestens mit Nutzung des Tickets (Betreten des Geländes) berechtigt der Besucher den Veranstalter unwiderruflich, anlässlich der Durchführung der Veranstaltung außerhalb und innerhalb der Veranstaltung Bild und Tonaufnahmen von dem Besucher anzufertigen und/oder anfertigen zu lassen. Der Besucher räumt dem Veranstalter ferner unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte, umfassende, sowie unwiderrufliche Recht ein, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig (1) im Internet, Fernsehen und Hörfunk, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode (einschließlich Livestreaming), der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender und der Ent- bzw. Unentgeltlichkeit gegenüber dem Verbraucher zu senden und zu verbreiten, (2) Nutzern zum individuellen Abruf mittels beliebiger Endgeräte (z. B. Fernseher, Computer, mobiles Endgerät) und beliebiger Übertragungswege („on demand“) zur Verfügung zu stellen, einschließlich auf Social-Media-Kanälen, (3) zur außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf Bild-/Ton-/Datenträgern zu verbreiten, (4) zur Bewerbung und Ankündigung dieser und folgender Veranstaltungen in sämtlichen Medien und Druckerzeugnissen jeder Art zu nutzen, (5) für Public-Relation-Zwecke, auf Messen, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen öffentlich aufzuführen, (6) unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, (7) zu archivieren, (8) in Datenbanken, insbesondere ins Internet, einzuspeisen, (9) für interaktive Nutzungsformen und Telekommunikationsdienste zu nutzen und (10) im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten zu verwenden. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des Besuchers zur Nutzung und Verwertung der Aufzeichnungen auf Dritte übertragbar. Die berechtigen Interessen des Besuchers bleiben gewahrt. Unberührt von dieser Klausel bleiben Fälle der individuellen Unzumutbarkeit gegenüber dem Besucher.

(d) Sofern der Besucher Tickets für Dritte erwirbt, verpflichtet er/sie sich, die Rechte von diesen Dritten im Umfang von Absatz (c) einzuholen und räumt diese im Zeitpunkt des Erwerbs dem Veranstalter ein.

8 Bargeldloses Zahlungssystem

(a) Getränke (ausgenommen Flaschenkäufe) werden auf der Veranstaltung gegen Wertmarken (auch Coins oder Token genannt) ausgegeben. Diese Wertmarken können ggf. im Vorfeld online (wird entsprechend bekannt gegeben) oder während der Veranstaltung an der Kasse käuflich erworben werden.

(b) Die während einer Veranstaltung erworbenen Wertmarken sind nur für diese Veranstaltung gültig. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis von Wertmarken nach der Veranstaltung zu erstatten. Die Veranstaltung kann verschiedene Methoden verwenden, wie z.B. ein bargeldloses System.

9 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

(1) Wichtige Hinweise für Besucher von Veranstaltungen

(a) Gehörschutz
Bei Musikveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Gebrauch von Ohrstöpseln in Bühnennähe wird dringend empfohlen. Ohrstöpsel sind am Eingang erhältlich. Nach herrschender, medizinischer Meinung können Lautstärken mit einem Mittelungspegel von 85 dB(A), bezogen auf 40 Stunden pro Woche, zu einer Gehörschädigung führen. In näherer Umgebung zur Musikanlage können deutlich höhere Pegel auftreten. Der Aufenthalt innerhalb dieses Bereiches ist nur mit Gehörschutz zu empfehlen.

(b) Während der Veranstaltung kommen verschiedene Licht- und Spezialeffekte zum Einsatz. Diese können sehr hell sowie stroboskopisch (Blitzlicht) in Erscheinung treten. Dies kann insbesondere für Epileptiker eine Gefahr darstellen. Grundsätzlich ist von einem direkten Blick in Lichtquellen (auch, wenn sie schwach erscheinen) abzuraten, da es bei längeren Zeiten hierdurch zu Sehschäden kommen kann. Dem Besucher ist dies ausdrücklich bekannt.

(c) Für die Anreise wird empfohlen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

(d) Achten Sie auf mitgebrachte Gegenstände. Für verloren gegangene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

(e) Um sicher zu gehen, dass es sich beim Veranstaltungsticket um eine Original-Eintrittskarte handelt, wird dringend empfohlen die Eintrittskarten nur bei den bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.

(f) Es ist dem Besucher nicht gestattet, auf einer Veranstaltung, die vom Veranstalter in einem Innenbereich organisiert wird, zu rauchen. Findet eine Veranstaltung (teilweise) im Freien statt, ist das Rauchen nur im Freien erlaubt. Im Innenbereich (in (temporären) Gebäuden, Konstruktionen, Zelten und/oder unter einem Dach) ist das Rauchen ausdrücklich verboten. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass die Veranstaltung vollständig rauchfrei sein wird. Der Besucher hat unter keinen Umständen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf eine andere Entschädigung, wenn die Veranstaltung nicht vollständig rauchfrei ist.

(g) Wird gegen ein Rauchverbot oder -gebot verstoßen, kann das Sicherheitspersonal den Besucher soweit möglich sofort entfernen. Etwaige Bußgelder, die dem Veranstalter wegen des Verstoßes des Besuchers auferlegt wurden, werden vom Besucher zurückgefordert.